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Ist Ihr Betrieb BG-konform aufgestellt?

Mit dieser Ja/Nein-Liste prüfen Sie, ob die wichtigsten Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung und des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb umgesetzt sind – im Betrieb und auf der Baustelle. Der Check ersetzt keine offizielle Prüfung, zeigt Ihnen aber schnell, wo Handlungsbedarf besteht.

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Fragen zur BG-Konformität

Bitte beantworten Sie alle Fragen ehrlich mit Ja oder Nein.

1. Gefährdungsbeurteilung für Betrieb und Baustellen
Gibt es für Werkstatt, Lager, Büro und typische Baustellenarbeiten (z. B. Dacharbeiten, Arbeiten in der Höhe, Umgang mit Maschinen) eine dokumentierte und aktuelle Gefährdungsbeurteilung?
Erläuterung: Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des Arbeitsschutzes. Sie müssen für alle relevanten Tätigkeiten (z.B. Werkstatt, Lager, Baustellen, Fahrten) Gefährdungen systematisch erfassen, Maßnahmen festlegen und dies dokumentieren. Ohne Gefährdungsbeurteilung wird es bei Unfällen schnell kritisch – sowohl gegenüber BG als auch Behörden.
2. Unterweisungen (Betrieb, Baustelle und Fahrten)
Werden alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu relevanten Themen unterwiesen (z. B. Leitern/Gerüste, Maschinen, Absturzsicherung, Gefahrstoffe, Fahrten mit Firmenfahrzeugen) und sind diese Unterweisungen schriftlich dokumentiert?
Erläuterung: Unterweisungen sind mindestens jährlich vorgeschrieben und müssen zur Tätigkeit passen (z. B. Leitern/Gerüste, PSA, Maschinen, Gefahrstoffe, Verhalten auf Baustellen, Fahrten im Straßenverkehr). Wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation (Teilnehmer, Inhalte, Datum, Unterschrift).
3. Fachkraft für Arbeitssicherheit & Betriebsarzt
Sind eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (intern oder extern) und ein Betriebsarzt bestellt, und werden sie in Fragen der Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinischen Vorsorge aktiv eingebunden?
Erläuterung: Jeder Betrieb benötigt eine organisierte arbeits­sicher­heitliche und arbeits­medizinische Betreuung. Das kann z. B. über das Betreuungsmodell der BG, externe Dienstleister oder interne Lösungen laufen. Entscheidend ist: Bestellung schriftlich, Aufgaben klar, regelmäßige Einbindung.
4. Leitern, Gerüste und Arbeiten in der Höhe
Werden Leitern, Gerüste und Tritte regelmäßig geprüft, sicher aufgestellt und nur von unterwiesenen Personen benutzt? Liegen bei Gerüsten die notwendigen Freigaben / Prüfkennzeichnungen vor?
Erläuterung: Viele schwere Unfälle im Handwerk passieren bei Arbeiten in der Höhe. Leitern und Gerüste müssen geeignet, richtig aufgestellt, regelmäßig geprüft und gekennzeichnet sein. Persönliche Absturzsicherung ist je nach Tätigkeit Pflicht. Unterweisung und klare Regeln sind hier besonders wichtig.
5. Maschinen, Werkzeuge und elektrotechnische Arbeitsmittel
Sind Maschinen, Handwerkzeuge und elektrische Arbeitsmittel (z. B. Bohrhämmer, Winkelschleifer, Verlängerungskabel) regelmäßig nach UVV / DGUV geprüft und dokumentiert (z. B. Prüfplaketten, Prüfprotokolle)?
Erläuterung: Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen und Maschinen müssen regelmäßig nach DGUV Vorschriften geprüft werden. Prüffristen richten sich nach Einsatzbedingungen. Prüfplaketten und Protokolle dienen als Nachweis gegenüber BG, Versicherung und Aufsicht.
6. Gefahrstoffe (Chemikalien, Kleber, Lacke, Reiniger etc.)
Gibt es ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblätter? Werden Beschäftigte in der sicheren Verwendung von Gefahrstoffen unterwiesen (z. B. Lüftung, Schutzhandschuhe, Hautschutz, Atemschutz)?
Erläuterung: Viele scheinbar „harmlose“ Produkte sind Gefahrstoffe (z. B. Lösemittel, PU-Schäume, Reiniger). Sie benötigen ein Gefahrstoffverzeichnis, aktuelle Sicherheitsdatenblätter und geeignete Schutzmaßnahmen (Lüftung, Handschuhe, Hautschutzplan, ggf. Atemschutz). Beschäftigte müssen wissen, worauf sie achten müssen.
7. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Wird die erforderliche PSA zur Verfügung gestellt und tatsächlich getragen (z. B. Sicherheitsschuhe S1/S3, Schutzbrille, Gehörschutz, Helm, Handschuhe, ggf. Absturzsicherung), und wird ihr Einsatz bei Unterweisungen eingefordert?
Erläuterung: Der Betrieb muss PSA stellen, die Beschäftigten müssen sie nutzen. Ohne gelebte PSA-Kultur bleiben Unterweisungen auf dem Papier. In vielen Handwerksbetrieben sind Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz und ggf. Helme Standard – sollten aber auch kontrolliert und eingefordert werden.
8. Erste Hilfe und Notfallorganisation
Gibt es ausreichend ausgebildete Ersthelfer, sind Verbandkästen, Notrufnummern und Meldewege (auch für Baustellen) klar geregelt und regelmäßig überprüft?
Erläuterung: Ausreichend ausgebildete Ersthelfer, gut erreichbare Verbandkästen, klare Meldewege und bekannte Notrufnummern sind Pflicht. Für mobile Baustellen sind angepasste Regelungen nötig (Verbandsmaterial in Fahrzeugen, klare Abläufe).
9. Firmenfahrzeuge und Ladungssicherung
Sind Firmenfahrzeuge verkehrssicher, werden Fahrten dienstlich freigegeben (z. B. Führerscheinkontrolle) und ist die Ladungssicherung (z. B. Material, Maschinen) geregelt und unterwiesen?
Erläuterung: Dienstfahrten sind Arbeitszeit – und damit Teil des Arbeitsschutzes. Führerscheinkontrolle, Unterweisung zu Fahrten, Nutzung von Handys, Ruhezeiten und vor allem Ladungssicherung sind zentrale Themen. Lose Maschinen oder Material im Fahrzeug sind ein hohes Risiko.
10. Organisation, Verantwortlichkeiten und Dokumentation
Sind Verantwortlichkeiten für Arbeitssicherheit klar im Betrieb geregelt (z. B. Unternehmer, Meister, Vorarbeiter) und sind wichtige Unterlagen wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise und Prüfprotokolle übersichtlich dokumentiert und auffindbar?
Erläuterung: Wer ist wofür zuständig? Unternehmer, Meister, Vorarbeiter, Sicherheitsbeauftragte – klare Rollen helfen, Maßnahmen wirklich umzusetzen. Gut strukturierte Dokumentation (digital oder in Ordnern) erhöht die Rechtssicherheit und erleichtert jede BG- oder Aufsichtsbegehung.
Tipp: Nutzen Sie das Ergebnis als Grundlage für ein Gespräch mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihrer BG oder externen Beratern.

Deutlicher Handlungsbedarf?

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Handwerksbetrieb Schritt für Schritt BG-konform aufzustellen – praxisnah, verständlich und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

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Diese Auswertung ersetzt keine rechtsverbindliche Beratung oder offizielle Prüfung durch Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbehörden oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Für eine individuelle Bewertung, speziell für Ihren Handwerksbetrieb, können Sie sich z. B. an info@skills4industries.de wenden.